press & talk
28.10.20

Pressemitteilung: Nodoption Initiative

Wenn Sie Interesse an Interview haben so stehen dafür folgende Personen als Ansprechpersonen zur Verfügung:

Weitere Familien für Interviews, #nodoption, nodoption@gmx.de

Lucy Chebout, Rechtsanwältin bei Raue, lucy.chebout@raue.com

Lea Beckmann, Gesellschaft für Freiheitsrechte, presse@freiheitsrechte.org

Stana Iliev, All Out, stana@allout.org

Emilia Roig, Center for Intersectional Justice (CIJ), er@intersectionaljustice.org

Folge #nodoption bislang auf Instagram

Heute wird am Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg über den ersten Antrag im Rahmen der Kampagne #Nodoption. Elternschaft Anerkennen mündlich verhandelt. Die lesbischen Eheleute M. und K. verlangen die gerichtliche Feststellung, dass K. der zweite rechtliche Elternteil des von M. geborenen gemeinsamen Kindes ist. Mit dem Antrag richtet sich die Familie gegen die diskriminierende Rechtslage im Abstammungsrecht.

Kinder, die in queere Familienkonstellationen hineingeboren werden, haben qua Geburt nur einen rechtlichen Elternteil – nämlich die Person, die das Kind geboren hat. Der zweite Elternteil muss das Kind adoptieren. Die Adoption ist mit einem aufwendigen Gerichtsverfahren verbunden, in dem die Familie durch das Jugendamt begutachtet wird und sämtliche persönliche Verhältnisse (Einkommensnachweise, Gesundheitszeugnisse, polizeiliches Führungszeugnis, Lebenslauf usw.) offenlegen muss. „Diesen Weg der Adoption gehen zu müssen, empfinden wir als diskriminierend und es empört uns“, sagen M. und K. „Als wir von der Initiative #Nodoption. Elternschaft Anerkennen hörten, schlossen wir uns gleich an, um gemeinsam etwas gegen die Diskriminierung und Schlechterstellung von Regenbogenfamilien zu tun.”

Regenbogenfamilien werden im Abstammungsrecht noch immer diskriminiert. Wenn ein Kind in eine heterosexuelle Ehe hinein geboren wird, dann wird der Ehemann der Mutter automatisch als zweiter rechtlicher Elternteil in die Geburtsurkunde eingetragen. Bei unverheirateten Paaren kann ein Mann die Vaterschaft anerkennen. Die genetische Abstammung ist dafür keine Voraussetzung. Ehepartner*innen mit einem weiblichen Geschlechtseintrag, mit dem Eintrag „divers“ oder ohne Geschlechtseintrag wird das gleiche Recht aktuell verweigert. Stattdessen wird in diesen Familien nur die Person, die das Kind zur Welt bringt, als Mutter eingetragen. Obgleich verheiratet, gilt diese rechtlich als alleinerziehend.

Der einzige bislang gesetzlich vorgesehene Weg ist das Adoptionsverfahren. Dabei muss die zweite Mutter oder der zweite Elternteil also das eigene Kind adoptieren. Das Adoptionsverfahren ist gedacht für Situationen, in denen ein Kind von einem oder beiden Eltern (sog. Herkunftsfamilie) abgegeben und in eine neue Elternkonstellation hinein gegeben werden soll. Unpassend ist es hingegen, wenn ein Kind geplant in eine Elternkonstellation hineingeboren wird. Hier gibt es offensichtlich keine andere Herkunftsfamilie, so dass das Erfordernis, das eigene Kind adoptieren zu müssen, nicht das geeignete rechtliche Instrument sein kann.

Im Rahmen einer strategischen Prozessführung beantragen #Nodoption. Elternschaft Anerkennen nach § 169 FamFG beim Familiengericht die Feststellung, dass zwischen dem Kind und dem zweiten Elternteil, der mit der Mutter verheiratet ist oder die Elternschaft anerkannt hat, ein rechtliches Eltern-Kind-Verhältnis besteht.

Die derzeit einzig für Männer vorgesehene Regelungen zur Besetzung der zweiten Elternstelle, nämlich § 1592 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), muss auch für Personen gelten, die keinen männlichen Geschlechtseintrag haben. Es gibt schlicht keine Rechtfertigung dafür, Familien ungleich zu behandeln und Kinder zu diskriminieren – nur weil ihr zweiter Elternteil eine Frau, divers oder nicht-binär ist.

Aktuell hat #Nodoption. Elternschaft Anerkennen acht Verfahren bei den Gerichten, davon sechs in Berlin. Die meisten Verfahren befinden sich in erster Instanz. Der Fall von M. und K. ist der erste, der heute beim Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg verhandelt wird.

Wenn Sie Interesse an Interview haben so stehen dafür folgende Personen als Ansprechpersonen zur Verfügung:

Weitere Familien für Interviews, #nodoption, nodoption@gmx.de

Lucy Chebout, Rechtsanwältin bei Raue, lucy.chebout@raue.com

Lea Beckmann, Gesellschaft für Freiheitsrechte, presse@freiheitsrechte.org

Stana Iliev, All Out, stana@allout.org

Emilia Roig, Center for Intersectional Justice (CIJ), er@intersectionaljustice.org

Folge #nodoption bislang auf Instagram

###