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24.02.21

Pressemitteilung: Nodoption Initiative - Mündliche Verhandlung beim Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg

Bei Interesse stehen folgende Ansprechpersonen für Interviews zur Verfügung:

Betroffene Familien über nodoption@gmx.de

Lucy Chebout, Rechtsanwältin bei Raue, lucy.chebout@raue.com

Emilia Roig, Center for Intersectional Justice (CIJ), er@intersectionaljustice.org

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Die Initiative ‘Nodoption. Elternschaft Anerkennen.’ führt aktuell sechs Verfahren bei den Berliner Familiengerichten. In einem der Verfahren findet am kommenden Donnerstag, dem 25. Februar 2021 am Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg eine mündliche Anhörung statt.

Die Eheleute sind im vergangenen Jahr Eltern ihres gemeinsamen Wunschkindes M. geworden. Trotzdem M. in die bestehende Ehe ihrer beiden Mütter hineingeboren wurde, hat das Kind bislang nur einen rechtlichen Elternteil. Die Familie klagt gegen das diskriminierende Abstammungsrecht, das Kindern von gleichgeschlechtlichen Eltern nach wie vor den zweiten rechtlichen Elternteil versagt.

Kinder von verheirateten oder nichtverheirateten heterosexuellen Paaren haben qua Geburt zwei rechtliche Eltern. Der Mann wird rechtlicher Vater des Kindes, wenn er mit der Mutter verheiratet ist, oder die Vaterschaft anerkannt hat. Zu keiner Zeit wird überprüft, ob der Ehemann oder der anerkennende Mann auch genetisch mit dem Kind verwandt ist. Rechtlich werden beide auch dann Vater, wenn das Kind mittels Samenspende eines Dritten gezeugt wurde. Demgegenüber haben Kinder, die in queere Familienkonstellationen hineingeboren werden, qua Geburt nur einen rechtlichen Elternteil – nämlich die Person, die das Kind geboren hat. Einen zweiten Elternteil bekäme das Kind nur im Wege einer sog. Stiefkindadoption – ein Verfahren, bei dem die gesamte Familie einer umfassenden gerichtlichen und behördlichen Prüfung unterzogen wird.

„Es ergibt keinen Sinn, dass ich mein eigenes Kind adoptieren soll“, sagt C., deren Ehefrau M. zur Welt gebracht hat. „Wir haben uns gemeinsam dazu entschlossen, eine Familie zu gründen und tragen beide Elternverantwortung. Nur das Gesetz erkennt das nicht an.“

M. wurde mittels einer privaten Samenspende eines Freundes der Familie gezeugt. „Das geltende Recht spiegelt auch nicht den Wunsch des privaten Samenspenders wider: Er hat uns damit einen Gefallen getan, wollte und will aber selbst keine Elternrechte oder Pflichten übernehmen.“, so die Eheleute.

Die derzeit nur für Männer vorgesehene Regelung zur Besetzung der zweiten Elternstelle, nämlich nach § 1592 Nr. 1 oder Nr. 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), muss auch für Personen gelten, die keinen männlichen Geschlechtseintrag haben. Es gibt schlicht keine Rechtfertigung dafür, Familien ungleich zu behandeln und Kinder zu diskriminieren – nur weil ihr zweiter Elternteil eine Frau, divers oder nicht-binär ist.

Im Rahmen einer strategischen Prozessführung beantragen ‘Nodoption. Elternschaft Anerkennen.’ nach § 169 Nr. 1 FamFG beim Familiengericht die Feststellung, dass zwischen dem Kind und dem zweiten Elternteil, der mit der ‚Mutter’ verheiratet ist oder die Elternschaft anerkannt hat, ein rechtliches Eltern-Kind-Verhältnis besteht. Die Initiative ‘Nodoption’ hatte sich im Sommer 2020 nach dem Vorbild der Familie Akkermann aus Niedersachsen gegründet. Dort kämpfen zwei Mütter um die rechtliche Anerkennung als gemeinsame Eltern ihrer Tochter Paula (#PaulaHatZweiMamas).

Auf den Antrag von C. und C. folgt nun eine mündliche Verhandlung vor dem erstinstanzlichen Familiengericht in Berlin. Wie die Akkermanns sind auch die Eheleute C. und C. bereit, notfalls bis zum Bundesverfassungsgericht zu ziehen, um die rechtliche Diskriminierung von M. und anderen Kindern queerer Eltern zu beenden.